Sofortmeldung für Ihre Mitarbeitermit DATEV Unternehmen online
Bestimmte Branchen unterliegen der gesetzlichen Pflicht zur Sofortmeldung neuer Beschäftigter vor Arbeitsantritt. Die Meldung kann eigenständig über DATEV Unternehmen online erfolgen und muss zwingend vor Beginn der Tätigkeit abgeschlossen sein. Alternativ kann die Durchführung durch die Kanzlei erfolgen, sofern alle erforderlichen Personaldaten rechtzeitig und vollständig vorliegen.
Folgende Branchen sind von dieser gesetzlichen Vorschrift betroffen:
- Baugewerbe
- Gaststättengewerbe und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe einschließlich der plattformbasierten Lieferdienste (Lieferdienste ab 01.01.2026)
- Schaustellergewerbe
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Unternehmen, die sich am Aufbau und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
- Fleischwirtschaft mit Ausnahme des Fleischerhandwerks nach § 2 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft
- Prostitutionsgewerbe
- Wachgewerbe und Sicherheitsgewerbe
- Friseur- und Kosmetikgewerbe
Unsere EmpfehlungSofortmeldung selbständig online vornehmen
Die Sofortmeldung muss unbedingt vor Arbeitsantritt des Mitarbeiters erfolgen. Sie können die Sofortmeldung mit DATEV Unternehmen online / Personal selbständig durchführen. Ihr großer Vorteil, die Sofortmeldung ist hierbei sehr kurzfristig möglich.
Bitte informieren Sie uns zusätzlich über unser Kontaktformular, dass Sie die eine Sofortmeldung übermittelt haben.
Sofortmeldung durch unsere Kanzlei
Falls Sie technisch nicht in der Lage sind, die Sofortmeldung selbständig online durchzuführen müssen können wir diese für Sie übernehmen. Dafür benötigen wir die folgenden Daten:
- Vor- und Nachname
- Geburtsname
- Geburtsort
- Geburtsdatum
- Adresse
Die vollständigen Daten müssen uns spätestens zwei Arbeitstage vor Beginn der Tätigkeit vorliegen. Als Arbeitstage gelten Montag bis Freitag; Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage bleiben unberücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass im Bereich Lohn alle personenbezogenen Daten verschlüsselt, übertragen werden müssen. Dies ergibt sich insbesondere aus den Anforderungen der DSGVO.
Bitte informieren Sie uns zusätzlich über unser Kontaktformular, dass Sie die eine Sofortmeldung übermittelt haben.