Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen ab 5. Oktober 2025

Ab dem 5. Oktober 2025 wird die Verification of Payee (VoP) eingeführt. Diese Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen ist durch eine EU-Verordnung vorgeschrieben und betrifft alle Mandanten, die Rechnungen stellen oder begleichen. Bei jeder SEPA-Überweisung prüft die Bank künftig, ob der angegebene Empfängername mit der IBAN übereinstimmt. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen angezeigt, bevor Sie die Überweisung freigeben können.

Wichtig:

  • Stimmt der Empfängername mit der IBAN überein, können Sie die Zahlung wie gewohnt durchführen.
  • Weichen die Angaben ab und Sie führen die Überweisung dennoch aus, tragen Sie als Auftraggeber die Haftung, falls das Geld an einen falschen Empfänger geht.

Bitte beachten Sie: Jede Bank wird diese Prüfung unterschiedlich umsetzen. Wir informieren Sie hier, wie die Umsetzung speziell in DATEV  und DATEV Unternehmen online erfolgt. Ausführliche Erläuterungen zu den Änderungen von Verification of Payee (VoP) und zur konkreten Umsetzung bei der DATEV erhalten Sie in dem Hilfe Dokument Nr. 1038957.

Es gibt vereinzelt Banken, bei denen zum 5. Oktober 2025 aus technischen Gründen keine Zahlungen mit Empfängerüberprüfung eingereicht werden können. Welche Banken das sind und wie Sie damit umgehen, erfahren Sie im Dokument Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) bei Banken (Dok.-Nr. 1048045).

Programmanpassungen in DATEV Bank online

Im Programm DATEV Bank online wurden aufgrund dieser Vorgabe Programmanpassungen vorgenommen. Hier ändert sich auch der Ablauf in Ihrem Zahlprozess. Details dazu finden Sie im Dokument DATEV Bank online - Änderungen im Zuge der Empfängerüberprüfung (Dok.-Nr. 1047982). In diesem Dokument finden Sie auch ein Klick-Tutorial, welches Sie durch den neuen Prozess führt.

Prüfen Sie Ihre Rechnungsvorlagen

Achten Sie darauf, dass der Kontoinhaber eindeutig und korrekt angegeben ist. Falls dies nicht der Fall ist, korrigieren Sie die Angaben bitte zeitnah. So stellen Sie sicher, dass Ihre Kunden Zahlungen nicht aufgrund einer fehlerhaften Empfängerprüfung zurückhalten.